kid1212 schrieb am 30.08.2023 11:08:
war also falsch und das Gymnasium hat sich an diese Schulverordnung gehalten. Dazu ist es erst einmal verpflichtet.
Die Verordnung wurde ja dann nach Urteil auch geändert.
nein, das Gymnasium hätte aufgrund der Verordnung weder das Tragen der Plakette verbieten dürfen, noch hätte sie einen Schulverweis aussprechen dürfen. Das gab die Verordnung überhaupt nicht her. So wie die das ausgelegt haben, widersprach das der bayerischen Verfassung (ja die gibt's). Und wenn's schon die Schule nicht eingesehen hat, spätestens die Juristen im bayerischen Kultusministerium wussten, dass das so nicht geht, haben es aber trotzdem durchgezogen. Das war ja der Skandal.