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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Re: Manchmal frage ich mich wirklich

kid1212 schrieb am 30.08.2023 13:50:

Die Schülerin wurde des Gymasiums verwiesen, weil sie gegen die Bayrische Schulordnung verstoßen hat.
Dagegen hat sie geklagt und Recht bekommen. Im Ergebnis dieser Rechtsprechung wurde, die laut Urteil nicht mit dem Grundgesetz vereinbare Bayrische Schulordnung durch den Landtag!! geändert.

Quatsch ! Jetzt aber wirklich zum letzten mal. Die Sachlage steht doch im verlinkten Artikel:

"Schanderl habe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch in der Schule ausüben dürfen, weil das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht durch eine Allgemeine Schulordnung, sondern nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden dürfe. Der Landtag muss also das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen neu beschließen und die Schulordnung ändern."

es ging also nicht darum, dass eine Schulordnung das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht grundsätzlich einschränken darf, aber das der Verordung zugrundeliegende Gesetz, nämlich das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, muss das zulassen. Und das liess es eben zum Zeitpunkt der Sanktionen gegen Schanderl nicht zu, entsprechend war auch eine derartige Auslegung der Schulordnung nicht zulässig.

Erst nach dieser Feststellung hat Bayern das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen so geändert, dass die Einschränkung der freine Meinungsäusserung durch die auf das Gesetz beruhende Schulverordnung auch zulässig ist.

Oder anderst herum ausgedrückt. Wenn die freie Meinungsäusserung an Schulen nicht durch das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen eingeschränkt ist, kann auch die auf dem Gesetz beruhende Verordnung dieses Recht nicht einschränken. Logisch jetzt ?

Du solltest dich nicht allzu sehr über das Textverständnis von anderen auslassen. Da hast du durchaus selbst Nachholbedarf ;)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.08.2023 14:33).

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