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Avatar von wass_solls
  • wass_solls

297 Beiträge seit 22.04.2010

Re: Neben TP gibt es auch noch andere Medien, die objektiv berichten

Wahrscheinlich wäre es damals noch nicht einmal ein Straftat gewesen, jedenfalls nicht nach dem Volksverhetzungsparagrafen:

"Die Tatbestände des "Billigens" und "Verherrlichens" der NS-Gewaltherrschaft waren erst 1994 in den Volksverhetzungs-Tatbestand eingefügt worden."

https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2023-08-29-strafbarkeit-aiwanger-ersatzfreiheitsstrafe-verschoben-trump-prozessbeginn/

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