Wahrscheinlich wäre es damals noch nicht einmal ein Straftat gewesen, jedenfalls nicht nach dem Volksverhetzungsparagrafen:
"Die Tatbestände des "Billigens" und "Verherrlichens" der NS-Gewaltherrschaft waren erst 1994 in den Volksverhetzungs-Tatbestand eingefügt worden."
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2023-08-29-strafbarkeit-aiwanger-ersatzfreiheitsstrafe-verschoben-trump-prozessbeginn/