pewoo schrieb am 30.08.2023 18:22:
CaptainZwoNull schrieb am 30.08.2023 16:34:
Andere sind vielleicht als junge Erwachsene im "horizontalen Gewerbe" unterwegs gewesen.
Du vergleichst ernsthaft Antisemitismus mit sexuellen Dienstleistungen?
Tipp:
Das eine ist strafbar, das andere nicht....
In den USA reicht's aus, dass der mit der sexuellen Dienstleistung keine politische Karriere machen kann, der mit dem Antisemitismus aber problemlos aufsteigen kann bis zum Präsidenten.
Sagen wir mal so: hätte Trump mit 20 sich als Callboy verdingen müssen, hätten die deutschen Medien 4 Jahre sich was anderes aus den Fingern saugen müssen.
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Antisemitismus ist übrigens NICHT pauschal strafbar. Strafbar sind Leugnungen der Verbrechen im Dritten Reich gegen religiöse Minderheiten ...