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  • unbekannter Benutzer

14 Beiträge seit 13.01.2007

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Im strafgesetzbuch findet sich dieses Gebahren wohl unter "Nötigung".
Zumindest ist es eine sehr eigenwillige Interpretation von
Freiwilligkeit.

Aber wenn die Journalisten nicht wollen? Was will man machen. Sie
könnten die 4 Gewalt bei unserer Gewaltenteilung darstellen, aber sie
fungieren nur als Marionetten.
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