Auf welcher rechtlichen Grundlage haben die wohl
die Sicherheitsueberpruefungen gemacht? Man schaue
einmal ins SUeG. Paragraph 1:
In Abs. 1 bis 3 geht es ausschliesslich um den
Zugang zu Verschlusssachen. Das kann es nicht sein,
denn sowas muss man ja nicht offen herumliegen
lassen oder an die Plakatwaende kleben.
Abs. 4: Eine sicherheitsempfindliche Taetigkeit
uebt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen
Stelle innerhalb einer lebens- oder
verteidigungswichtigen Einrichtung oder wer
innerhalb einer besonders sicherheitsempfindlichen
Stelle des Geschaeftsbereiches des Bundesministeriums
der Verteidigung ('Militaerischer Sicherheitsbereich')
beschaeftigt ist oder werden soll (vorbeugender
personeller Sabotageschutz).
Also, 'Militaerischer Sicherheitsbereich' passt schon
mal nicht. Bleibt noch die 'lebenswichtige
Einrichtung', die in Abs. 5 begriffsbestimmt werden:
Lebenswichtig sind solche Einrichtungen,
1. deren Beeintraechtigung auf Grund der ihnen
anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit
oder das Leben grosser Teile der Bevoelkerung
erheblich gefaehrden kann oder
2. die für das Funktionieren des Gemeinwesens
unverzichtbar sind und deren Beeintraechtigung
erhebliche Unruhe in grossen Teilen der Bevoelkerung
und somit Gefahren für die oeffentliche Sicherheit
oder Ordnung entstehen lassen würde.
Unverzichtbar duerfte keiner der in Heiligendamm
Anwesenden sein. Und erhebliche Unruhe wuerde das
Fehlen einiger davon allenfalls in Form von spontanen
Freudenfesten ausloesen. Punkt 2 scheidet also
ebenfalls aus.
Es bleibt nur noch Punkt 1 uebrig. Und tatsaechlich:
Eine 'ihnen anhaftende betriebliche Eigengefahr [fuer]
die Gesundheit oder das Leben [...] der Bevoelkerung'
kann ich bei Typen wie George W. Bush durchaus
erkennen. Und er hat das ja auch schon, z.B. im Irak,
unter Beweis gestellt.
die Sicherheitsueberpruefungen gemacht? Man schaue
einmal ins SUeG. Paragraph 1:
In Abs. 1 bis 3 geht es ausschliesslich um den
Zugang zu Verschlusssachen. Das kann es nicht sein,
denn sowas muss man ja nicht offen herumliegen
lassen oder an die Plakatwaende kleben.
Abs. 4: Eine sicherheitsempfindliche Taetigkeit
uebt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen
Stelle innerhalb einer lebens- oder
verteidigungswichtigen Einrichtung oder wer
innerhalb einer besonders sicherheitsempfindlichen
Stelle des Geschaeftsbereiches des Bundesministeriums
der Verteidigung ('Militaerischer Sicherheitsbereich')
beschaeftigt ist oder werden soll (vorbeugender
personeller Sabotageschutz).
Also, 'Militaerischer Sicherheitsbereich' passt schon
mal nicht. Bleibt noch die 'lebenswichtige
Einrichtung', die in Abs. 5 begriffsbestimmt werden:
Lebenswichtig sind solche Einrichtungen,
1. deren Beeintraechtigung auf Grund der ihnen
anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit
oder das Leben grosser Teile der Bevoelkerung
erheblich gefaehrden kann oder
2. die für das Funktionieren des Gemeinwesens
unverzichtbar sind und deren Beeintraechtigung
erhebliche Unruhe in grossen Teilen der Bevoelkerung
und somit Gefahren für die oeffentliche Sicherheit
oder Ordnung entstehen lassen würde.
Unverzichtbar duerfte keiner der in Heiligendamm
Anwesenden sein. Und erhebliche Unruhe wuerde das
Fehlen einiger davon allenfalls in Form von spontanen
Freudenfesten ausloesen. Punkt 2 scheidet also
ebenfalls aus.
Es bleibt nur noch Punkt 1 uebrig. Und tatsaechlich:
Eine 'ihnen anhaftende betriebliche Eigengefahr [fuer]
die Gesundheit oder das Leben [...] der Bevoelkerung'
kann ich bei Typen wie George W. Bush durchaus
erkennen. Und er hat das ja auch schon, z.B. im Irak,
unter Beweis gestellt.