na,dass sie fuer ihre ueberzeugung einstehen,
gewaltfrei uebrigens. die her(r?)r\anziehung
des noetigungsparagraphen des stgb, um gewaltanwendung
zu konstatieren ist immer mittel zum zweck. held oder terrorist.
drunter tut mans nicht.
und nein, ich teil nicht mal im ansatz die ansichten von 666.