K3 schrieb am 16.08.2021 11:57:
Demonstrationen müssen angemeldet werden.
Dann sichert die Polizei den Verkehr und leitet ihn um.
Auch als angemeldete Demonstration habe ich damit beispielsweise den umgeleiteten Verkehrsteilnehmern meinen Willen aufgezwungen, im Sinne des TE also "Gewalt" ausgeübt.
Blockaden sind Nötigung, und wenn sich aneinandergekettete
Menschen auf die Straße setzen, ist es ausserdem ein gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr.
Ja, Blockaden sind Nötigung, aber sie sind keine körperliche Gewalt gegen andere Menschen.
https://anwalt-strafrecht-berlin.org/aktuelles/wie-kann-man-sich-bei-einer-strassenblockade-strafbar-machen-am-beispiel-fridays-for-future/
"Da es sich bei § 315b um ein konkretes Gefährdungsdelikt handelt, muss durch die Tathandlung eine konkrete Gefahr insbesondere für die öffentliche Sicherheit, sowie für das Leib und Leben von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert (750 €) bestehen.
Im vorliegenden Beispiel einer Blockade kommt es hierzu regelmäßig nicht, da die Aktivisten in einer Grünphase oder ruhigen Verkehrslage und für alle Verkehrsbeteiligten gut sichtbar die Straße betreten."