Der Lustige Lude schrieb am 16.08.2021 13:04:
Zum Konzept gehört zumindest die Einplanung von Rettungsgassen.
Ach menno, nun mach ihm doch nicht das schön emotionale Argument von den trauernden Angehörigen kaputt!
[...] eine freigebliebene Fahrbahn würde ich zur Flucht aus ebendieser Blockade nutzen wollen
Zumindest die StVO hätte nichts dagegen, Rettungsgassen müssen nur auf ausserörtlichen Strassen gebildet bzw. freigehalten werden.