Es ist auch jetzt noch moeglich neben der deutschen eine weitere
Staatsangehoerigkeit zu haben. Jedoch muss der Antrag auf
Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit gestellt und
genehmigt sein, bevor die neue Staatsangehoerigkeit erlangt wird.
Siehe auch
> http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat11/F8
Kann ich eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche
behalten?
Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der
deutschen Staatsangehörigkeit ("sog. "Beibehaltungsgenehmigung") zu
beantragen, bevor man die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt.
Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten
Motive des Antragstellers berücksichtigt.
Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den
Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden.
Nãhere Informationen zur Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung
finden Sie hier. Ausserdem können Sie sich auch an die für Ihren
Wohnort zuständige Behörde wenden. Bitte beachten Sie, dass das
Verfahren für diese Beibehaltungsgenehmigung positiv abgeschlossen
sein muss und Sie die Urkunde hierüber erhalten haben müssen, bevor
Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen.
Es muss also erklaert werden, wieso eine Doppelstaatsbuergerschaft in
diesem Fall wuenschenswert ist und nicht im Widerspruch zu den
Interessen Deutschlands steht, bevor die zweite Staatsbuergerschaft
beantragt wird. Das sollte eigentlich allen Leuten moeglich sein, die
neben der deutschen eine weitere Staatsbuergerschaft haben wollen.
Staatsangehoerigkeit zu haben. Jedoch muss der Antrag auf
Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit gestellt und
genehmigt sein, bevor die neue Staatsangehoerigkeit erlangt wird.
Siehe auch
> http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat11/F8
Kann ich eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche
behalten?
Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der
deutschen Staatsangehörigkeit ("sog. "Beibehaltungsgenehmigung") zu
beantragen, bevor man die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt.
Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten
Motive des Antragstellers berücksichtigt.
Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den
Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden.
Nãhere Informationen zur Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung
finden Sie hier. Ausserdem können Sie sich auch an die für Ihren
Wohnort zuständige Behörde wenden. Bitte beachten Sie, dass das
Verfahren für diese Beibehaltungsgenehmigung positiv abgeschlossen
sein muss und Sie die Urkunde hierüber erhalten haben müssen, bevor
Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen.
Es muss also erklaert werden, wieso eine Doppelstaatsbuergerschaft in
diesem Fall wuenschenswert ist und nicht im Widerspruch zu den
Interessen Deutschlands steht, bevor die zweite Staatsbuergerschaft
beantragt wird. Das sollte eigentlich allen Leuten moeglich sein, die
neben der deutschen eine weitere Staatsbuergerschaft haben wollen.