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  • bachmerat

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2013

Selber Schuld

>dass Bewaffnete 40 Meilen vor der libyschen Küste 
>ein Garnelenfangboot mit sieben Mann Besatzung in 
>ihre Gewalt brachten.

Die Ausschließliche Wirtschaftszone eines Staates beträgt nach
internationalem Seevölkerrecht 200 Seemeilen. Wer auch immer gerade
in Libyen das Sagen hat oder sich einbildet, dort das sagen zu haben,
der wird auch alle Gebiete des Staates für sich reklamieren. Wenn
also der Besitzer eines Garnelenkutters sich einbildet in Libyschen
"Hoheitsgewässern" "schwarz" fischen zu müssen, dann hat er das
Risiko selber zu tragen und ich weigere mich in solch einem Fall von
Piraten zu Reden. Von Piraten würde ich erst dann Reden wenn sich der
Vorfall jenseitz aller Rechtsansprüche des libyschen Staates ereignet
hätte.

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