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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 19.12.2005

Danke für den Beitrag

ich würde meinem Vorposter gerne beipflichten das es irgendeine
Unterscheidung zwischen gewaltbereiten Islamisten und friedlichen
Islamisten geben sollte. M.E. würde es sich anbieten die
Gewaltbereiten als 'radikale Islamisten' zu bezeichnen und mit
'Islamisten' diejenigen, welche zwar strenggläubig aber
friedensliebend eingestellt sind (denn diese wollen sich ja auf Erden
nur in Ruhe und Frieden auf das jenseitige Paradies vorbereiten).

Der Teil mit Ratzinger stimmt tatsächlich. M.E. besteht wirklich kaum
ein Unterschied zwischen strenggläubigen Katholiken (darf ich sagen
da ich selbst Katholik bin) und friedlichen strenggläubigen
Islamisten (Moslems). Beide versuchen auf Erden sich nicht durch 'das
Böse (Satan, Luzifer, etc pp)' verführen zu lassen und ein
gottgefälliges Leben zu führen. (Zitat Jesus: 'Mein Reich ist nicht
von dieser Welt').

Beste freiheitlich-demokratische Grüße!
PS

--- HOCH LEBE DAS GRUNDGESETZ FÜR DIE BRD, BESONDERS DER ARTIKEL 20
ABSATZ 4, UND DIE FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG ---
(...allerdings ohne den Artikel 139 GG, Besatzungsrecht bzw
Souveränität, da dieser doch 'angeblich' ohnehin schon seit 1953
'obsolet' ist...)


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