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  • Humint

464 Beiträge seit 27.08.2006

Ist das Gefühlssache und heisse Luft

oder basiert deine Entrüstung auf Fakten?

Jetst noch fiel mähr rentabel schrieb am 6. September 2006 15:04

> Es gab keine Massaker in Afganistan/Irak?

Ein Verbrechen, aber wenn es von Gruppen begangen wird die keinerlei
Völkerrecht unterliegen pure Folklore. In Afghanistan haben
Mudjahedin Taliban gemeuchelt.

> Wurden die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen?

Von wen bitte? Dort galt Stammesrecht!

> Die USA setzen im Irak keine verbotenen Kampfstoffe ein?

Du meinst weißen Phospor? Der Einsatz der Phosphor-Bomben ist seit
1980 von der UN-Konvention über konventionelle Waffen verboten, und
zwar dann, wenn die Gefahr besteht, dass bei ihrem Einsatz Zivilisten
betroffen werden können. Aber die USA haben diese Konvention nicht
unterzeichnet, deshalb drohe ihnen keine Strafe. Genau so wenig wie
die Freiheitskämpfer die verbotenerweise als Zivilisten agieren.

> Die CIA foltert nicht?

Haben sie gemach und da es verboten ist wurden die Verantwortlichen
bestraft. Nun warten wir noch auf die Verurteilungen der Folterer des
Widerstandes.

> Die USA bilden in Lateinamerika etwa keine Killer und Folterexperten
> aus?

Die USA (und andere Länder bilden Polizeikräfte aus). Wie diese ihre
erworbenen Kenntnisse anwenden kannst du den USA nicht anlasten.

> Stichwort:  School of the Americas.

Scherzkeks.

Von welchem Völkerrecht redest du speziell? KRIEGE sind grundsätzlich
völkerrechtswidrig. Dies ergibt sich aus Artikel 2 der Charta der
Vereinten Nationen, der die Androhung oder Anwendung von Gewalt
verbietet. Das allgemeine Kriegsverbot des geltenden Völkerrechts
berührt jedoch nicht das Verteidigungsrecht, das auch die Satzung der
Vereinten Nationen in ihrem Art. 51 allen Staaten als "naturgegebenes
Recht" zubilligt. Das Recht, Verteidigungskriege zu führen, ist keine
Ausnahme vom Kriegsverbot, sondern dessen Bestätigung. Gerade weil
der Krieg nach geltendem Völkerrecht verboten ist, muss die Notwehr,
ähnlich innerstaatlichem Recht, rechtlich normiert werden. Jeder
Krieg beginnt oder benötigt eine Kriegserklärung (so ist es
geregelt), aber seit dem Ende des 2. WK gab es keine einzige
Kriegserklärung mehr. Deswegen redet man auch heute von "bewaffneten
Konflikten". Von einem bewaffneten Konflikt spricht man dann, wenn
sich zwei Staaten mit militärischen Mitteln bekämpfen. Die Folge: 
Aus "Kriegsrecht" wird "humanitäres Völkerrecht". Als Völkerrecht
werden die durch Vertrag oder Gewohnheitsrecht begründeten
Rechtssätze verstanden, die in Frieden und Krieg die Rechte und
Pflichten und die Beziehungen der Staaten und der sonstigen
Rechtssubjekte des Völkerrechts untereinander regeln. Das sind vor
allem verschiedene Haager und Genfer Abkommen, die den Schutz der
Zivilbevölkerung und das Verbot bestimmter Waffen regeln. Allerdings
dürfen die Kriegsparteien bei ihren Angriffen auch zivile Opfer in
Kauf nehmen - das Völkerrecht verbietet solche "Kollateralschäden"
nicht generell.

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