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  • Humint

464 Beiträge seit 27.08.2006

"Gefühltes Recht"?

JT schrieb am 6. September 2006 16:52

> > Krieg beginnt oder benötigt eine Kriegserklärung (so ist es
> > geregelt)

> Das ist Unsinn.

Ich rede nicht über die Tatsache des Beginns kriegerischer
Handlungen, sonder darüber wie ein Kriegsbeginn im Völkerrecht
geregelt ist.

Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 und
die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sowie über die von den
Vereinigten Staaten von Amerika, von Österreich-Ungarn und von
Rußland gemachten Vorbehalte.
Auszug:
 Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten.

 Artikel 1.

Die Vertragsmächte erkennen an, daß die Feindseligkeiten unter ihnen
nicht beginnen dürfen ohne eine vorausgehende unzweideutige
Benachrichtigung, die entweder die Form einer mit Gründen versehenen
Kriegserklärung oder die eines Ultimatums mit bedingter
Kriegserklärung haben muß.

Artikel 2.

Der Kriegszustand ist den neutralen Mächten unverzüglich anzuzeigen
und wird für sie erst nach Eingang einer Anzeige wirksam, die auch
auf telegraphischem Wege erfolgen kann. Jedoch können sich die
neutralen Mächte auf das Ausbleiben der Anzeige nicht berufen, wenn
unzweifelhaft feststeht, daß sie den Kriegszustand tätsächlich
gekannt haben.

Artikel 3.

Der Artikel 1 dieses Abkommens wird wirksam im Falle eines Krieges
zwischen zwei oder mehreren Vertragsmächten.
Der Artikel 2 ist verbindlich in den Beziehungen einer kriegführenden
Vertragsmacht und den neutralen Mächten, die gleichfalls
Vertragsmächte sind.
http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910_82.html

> > aber seit dem Ende des 2. WK gab es keine einzige
> > Kriegserklärung mehr.
> Trotzdem gab es Kriege. weil s.u.

Blos sind sie offiziell keine Kriege, sondern !"bewaffnete
Konflikte".

> Es ist unerheblich, wie geistesgestörte Politiker und Jurnalisten
> einen Krieg bezeichnen.
> Es ist trotzdem ein Krieg.
> Auch ohne formelle Kriegserklärung.

Nicht für das RECHT.

> Die offizielle Begriffsverwirrung ist gewollt, mit nur einem Ziel:
> Das Recht zu beugen.

Man kann kein Recht beugen, wenn das Recht nicht dafür zuständig ist.

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