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Hintergrund der Legitimation

LuisDeLirio schrieb am 6. September 2006 15:26

http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11176744&forum_id=104432

Rein formal tragen NATO-Beschlüsse zur Eröffnung gemeinsamer
Feindseligkeiten die Bezeichnung "Feststellung des Bündnisfalles",
ebenso, wie hierzulande die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung
für die Eröffnung von Feindseligkeiten die Bezeichnung "Feststellung
des Verteidigungsfalles" tragen.

Das sind formale Vorschriften. Früher nannte man das
"Kriegserklärung".

Die NATO-Verträge sehen seit vielen Jahren die Führung von
gemeinsamen Angriffskriegen nach Bedarf vor. Ebenso wie die
gesetzliche Definition des Verteidigungsfalles für die Bundesrepublik
längts nicht mehr militärische oder andere Angriffe des
Bundesgebietes selbst als Voraussetzung verlangt. Vielmehr genügt
inzw. die Bedrohung der Interessenlage, was den einschlägigen
Kommentaren nach mögliche Bedrohungen der Rohstoffversorgung oder
aussenpolitische Erfordernisse einschliesst.

Die Feststellung des NATO-Bündnisfalles wurde von europäischer Seite
aus forciert, um durch die Einbeziehung von NATO-Gremen in einen als
nicht mehr abwendbar eingestuften Krieg die Gefahr einer
unkontrollierte Eskalation der kommenden Ereignisse abzuwenden.

In einfachen Worten: So konnte der amerikanische Hund a die Leine
gelegt werden und es war möglich, von europäischer SEite aus den
Sicherheitsinteressen Russlands und Chinas Rechnung zu tragen.

Wer das nicht versteht, möge sich bitte ansehen, wo Afghanistan
liegt.

Soweit ich mich erinnere, habe ich dazu hier bei TP einiges
geschrieben, bevor die bevorstehende Feststellung des
NATO-Bündnisfalles seinerzeit von Helmuth Schmidt angekündigt wurde.

Einige werden sich vielleicht erinnern. Das muß kurz nach dem 14.
Sept. 2001 gewesen sein.

Es gibt in der Tat eine Legitimation, doch ich fürchte, dies
bestätigt NICHT Deine Bewertung. Der Krieg gegen Afghanistan ist aus
Sicht der NATO die Fortsetzung eines seit langem stattfindenden
Verbrechens gegen das Völkerrecht. Ein absolut rechtswidriger
Angriffskrieg.

Die Absicht hinter der Beteiligung war eine Stabilisierung der
Situation im Srptember 2001 und natürlich eine Entschärfung der
Ereignisse im Kriegsgeschehen. So wurde eine Kriegsführung mit
Mitteln wie in Vietnam unterbunden. Ebenso konnte auf diese Weise
verhindert werden, dass der Einsatz von Kriegswaffen im chinesischen
Grenzgebiet eine Kettenreaktion auslöst, die unser Überleben
unmittelbar bedroht.

Wir hatten damals keine andere Wahl.

Und wir hatten auch nicht die Zeit, andere Lösungen zu sichen oder zu
verwirklichen. Das ändert nichts an unserer Schuld gegenüber den
Toten in Afghanistan. Recht und Legitimation ist in diesem
Zusammenhang keine Kategorie mehr, die dabei hilft, zu einem Urteil
zu gelangen. Mir erscheinen diese Vokabeln angesichts der
Hintergründe zynisch.

Damit dieser Beitrag nicht falsch verstanden wird. Dies ist keine zur
Diskussion gestellte Interpretation, eher sop etwas ähnliches wie ein
Augenzeugenbericht. Man kann die Schilderung akzeptieren oder
bezweifeln, aber man kann nicht in der selben Weise darüber
diskutieren, wie bei einer Interpretation.

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