LuisDeLirio schrieb am 6. September 2006 17:10
> was die NATO und wie sie einen Verteidigungsfall definiert.
Fragt man besser die NATO und nicht Dich.
> Der Angriff auf das WTC gilt als Angriff auf die NATO.
Das ist Unsinn und so auch nicht GRund der Feststellung des
Bündnisfalles gewesen. Die Bedrohung der Sicherheitslage der
Mitgliedsländer war Anlass der Feststellung des Bündnisfalles.
Einen von ausserhalb der USA ausgehenden Angriff im Sinne des Wortes
hat damals niemand feststellen können und es hätte auch kaum eine
Rolle gespielt.
Ansonsten sind auch megalomanische Kriminalitätsfälle kein Angriff.
Lageberichte und Erörterungen sind im Übrigen nicht öffentlich und in
diesem Falle aus gutem Grund nicht Öffentlichkeitsfähig, da wir uns
per Defintion nach wie vor im Kriegszustand befinden und
Positionsbestimmungen nicht ohne Einluss auf den Kriegsverlauf
bleiben würden.
Dieser Vorgabe der Nichtöffentlichkeit folgt u. a. das Ausbleiben der
gesetzlich vorgeschriebenen Feststellung des Verteidigungsfalles
durch den Bundestag. Diese Unterlassung findet, so ist es gesetzlich
bestimmt, ausnahmslos nur in jenen Fällen statt, in denen die
Veröffentlichung jedweder Detail-Information die Sicherheitslage zu
gefährden geeignet wäre.
Damit habe ich schon fast zu viel gesagt.
Aus der bestehenden Gesetzeslage und dem tatsächlichen Prozedere kann
man einiges an Information zur Situation ableiten. Daher weise ich
mal darauf hin.
Einige hier können schliesslich denken.
> was die NATO und wie sie einen Verteidigungsfall definiert.
Fragt man besser die NATO und nicht Dich.
> Der Angriff auf das WTC gilt als Angriff auf die NATO.
Das ist Unsinn und so auch nicht GRund der Feststellung des
Bündnisfalles gewesen. Die Bedrohung der Sicherheitslage der
Mitgliedsländer war Anlass der Feststellung des Bündnisfalles.
Einen von ausserhalb der USA ausgehenden Angriff im Sinne des Wortes
hat damals niemand feststellen können und es hätte auch kaum eine
Rolle gespielt.
Ansonsten sind auch megalomanische Kriminalitätsfälle kein Angriff.
Lageberichte und Erörterungen sind im Übrigen nicht öffentlich und in
diesem Falle aus gutem Grund nicht Öffentlichkeitsfähig, da wir uns
per Defintion nach wie vor im Kriegszustand befinden und
Positionsbestimmungen nicht ohne Einluss auf den Kriegsverlauf
bleiben würden.
Dieser Vorgabe der Nichtöffentlichkeit folgt u. a. das Ausbleiben der
gesetzlich vorgeschriebenen Feststellung des Verteidigungsfalles
durch den Bundestag. Diese Unterlassung findet, so ist es gesetzlich
bestimmt, ausnahmslos nur in jenen Fällen statt, in denen die
Veröffentlichung jedweder Detail-Information die Sicherheitslage zu
gefährden geeignet wäre.
Damit habe ich schon fast zu viel gesagt.
Aus der bestehenden Gesetzeslage und dem tatsächlichen Prozedere kann
man einiges an Information zur Situation ableiten. Daher weise ich
mal darauf hin.
Einige hier können schliesslich denken.