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  • Humint

464 Beiträge seit 27.08.2006

Regeln

Jetst noch fiel mähr rentabel schrieb am 6. September 2006 17:20

> Nein ich meine amerikanische Soldaten dürfte im Kontext eigentlich
> klar ersichtlich sein.
> > Von wen bitte? Dort galt Stammesrecht!
> Ich rede vom US-Militär

Welche Massaker meinst du denn, oder soll das nur Rumgetöne sein?

> Auch wenn ihnen keine Strafe droht ist es menschenverachtend.

Du redest von Verletzung des Völkerrechts, also solltest von den
Fakten ausgehen. Völkerrecht ist kein Naturrecht und basiert nicht
auf subjektiven Empfindungen. Was du fühlst interessiert in diesem
Zusammenhang Niemanden.

> > Haben sie gemach und da es verboten ist wurden die Verantwortlichen
> > bestraft. Nun warten wir noch auf die Verurteilungen der Folterer des
> > Widerstandes.

> Falsch, sie machen es immer noch, siehe Guantanamo

Dort werden Personen "widerrechtlich" gefangen gehalten. Das Rote
Kreuz behauptet, der psychische und körperliche Zwang, der auf
Gefangene ausgeübt wird, komme einer Folter gleich.

Die Definition von Folter (Anti-Folterkonvention der UN von 1984)

"1. Unter Folter im Sinne dieser Erklärung ist jede Handlung zu
verstehen, durch die eine Person von einem Träger staatlicher Gewalt
oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder
geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr
oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie
zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern. Nicht
darunter fallen Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich in einem
mit den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen zu
vereinbarenden Maß aus gesetzlich zulässigen Zwangsmaßnahmen ergeben,
diesen anhaften oder als deren Nebenwirkungen auftreten.

2. Die Folter ist eine verschärfte Form absichtlicher grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe."

Alles was über Guantanamo in diesem Zusammenhang bekannt ist reicht
aber nicht aus, um Folter wirklich nachzuweisen und Reaktionen in der
US-Gerichtsbarkeit auszulösen. Deswegen hat das "Rote Kreuz" versucht
auf deutsche Völkerstrafrecht auszuweichen. Die
Menschenrechtsaktivisten stützen ihre Strafanzeige auf das sogenannte
Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 in
Kraft getreten ist. Danach ist die Generalbundesanwaltschaft auch
dann für Ermittlungen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig, wenn die Taten im
Ausland begangen wurden und keinen Bezug zu Deutschland haben.
Allerdings wurden bislang auf keine der bislang 26 Strafanzeigen
wegen Verletzungen des Völkerstrafrechts Ermittlungen eingeleitet.
Wir Deutschen sollen erst einmal ermitteln ob dort gefoltert wird.

> Falsch, sie lehren FOLTERMETHODEN und EXEKUTIONEN.
> Zumal die USA mit Todesschwadronen in Südamerika zusammenarbeiten und
> diese auch ausbilden.

Das kannst du doch bestimmt alles beweisen?

> Aah, eine qualifizierte Antwort Dummbatz, darf ich raten?
> CDU-WAhlvieh oder doch FDP?

Du bist hier nicht im Schweinestall, oder bei dir Zuhause. Wenn du
nicht die Regeln einhalten willst, oder persönlich beleidigend werden
möchtest, gibst du hier bald keinen Quietscher von dir.


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