mouse-net schrieb am 02.05.2022 23:13:
1991 stimmt Dein Kapitel nicht.
Was genau soll da nicht stimmen?
Die mündlichen Zusicherungen werden von diversen Augenzeugen bestätigt.
Diejenigen, die die Zusicherungen bestreiten, berufen sich überwiegend auf die fehlende Schriftform was kein Widerspruch ist.
Für mich stellt sich die Sachlage so dar, dass es mündliche Zusicherungen gab, die aber nicht vertraglich fixiert wurden.
Was genau ist daran falsch?