Ansicht umschalten
Avatar von Populist
  • Populist

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

Re: Der Straftatbestand der Körperverletzung ist klar definiert

Grober_Unfug schrieb am 04.05.2022 09:32:

Ok dann führe ich Dir zu einem Becher mit Gift und erkläre (wider besseres Wissen), dass das nur ein bisschen bitter schmeckt....

Dann habe ich ja nichts zu befürchten.. :-)

Das ist eine völlig substanzlose Gleichsetzung.
Ich für meinen Teil habe nie bestritten, dass SARS-CoV-2 eine IFR im einstelligen Promillebereich besitzt. Aus statistischen Erwartungswerten folgt aber keine strafrechtliche Schuld.

Nach Deiner Logik wären auch Gegner der Alkoholprohibition der Körperverletzung schuldig, weil nachweislich Menschen mittelbar aufgrund von Alkoholkonsum sterben. Das ist freiheitsfeindliches Gedankengut kollektivistischer Epidemiologen, das ich entschieden ablehne, und ich bestreite auch, dass die Befürworter dieses Gedankenguts der Menschheit einen Dienst erweisen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten