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  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: Der Straftatbestand der Körperverletzung ist klar definiert

Populist schrieb am 04.05.2022 22:05:

Grober_Unfug schrieb am 04.05.2022 09:32:

Ok dann führe ich Dir zu einem Becher mit Gift und erkläre (wider besseres Wissen), dass das nur ein bisschen bitter schmeckt....

Dann habe ich ja nichts zu befürchten.. :-)

Das ist eine völlig substanzlose Gleichsetzung.

Nein ob ich mit C oder B Waffen mittelbar töte - ist für den Effekt egal.

Ich für meinen Teil habe nie bestritten, dass SARS-CoV-2 eine IFR im einstelligen Promillebereich besitzt. Aus statistischen Erwartungswerten folgt aber keine strafrechtliche Schuld.

Na dann viel Spaß bei dem Gutachten vor Gericht.

Nach Deiner Logik wären auch Gegner der Alkoholprohibition der Körperverletzung schuldig, weil nachweislich Menschen mittelbar aufgrund von Alkoholkonsum sterben.

Nein - allein aus dem kausalen Grund, dass die Prohibition nachweislich mehr Suchttote produziert als die kontrollierte Abgabe.

Das ist freiheitsfeindliches Gedankengut kollektivistischer Epidemiologen, das ich entschieden ablehne, und ich bestreite auch, dass die Befürworter dieses Gedankenguts der Menschheit einen Dienst erweisen.

Das würden 135000 an/mit Covid19 gestorbene in D. vermutlich anders sehen - wenn sie denn noch da wären. (>95% sind einen vermeidbare - zu frühen Tod gestorben. Meine Schwiegermutter auch - nur zählt die da gar nicht mehr mit, weil die schon wieder negativ war - als Sie durch die Schwächung nach der zweiten Infektion dahin gerafft wurde...)
Wenn es nach Dir und Deinesgleichen gegangen wäre -, dann hätten wir "im Namen der Freiheit" noch drei Nullen mehr an dieser Zahl. So sehr ich für Deine Freiheit eintrete, Dich auch für Unsinn zu erwärmen. Ein Massensterben im Namen dieser, Deiner Freiheit zu organisieren - widerstrebt mir zutiefst.

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