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mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

Re: Der Straftatbestand der Körperverletzung ist klar definiert

Grober_Unfug schrieb am 05.05.2022 12:12:

Populist schrieb am 04.05.2022 22:05:

Grober_Unfug schrieb am 04.05.2022 09:32:

Ok dann führe ich Dir zu einem Becher mit Gift und erkläre (wider besseres Wissen), dass das nur ein bisschen bitter schmeckt....

Dann habe ich ja nichts zu befürchten.. :-)

Das ist eine völlig substanzlose Gleichsetzung.

Nein ob ich mit C oder B Waffen mittelbar töte - ist für den Effekt egal.

Bei Straftaten geht es aber nicht um den Effekt allein sondern um die *individuelle* *Schuld*. Und auf dieser Ebene macht es einen großen Unterschied, ob jemand lediglich Maßnahmen *kritisiert* oder Dir einen Giftcocktail anpreist.

Ich habe selbst nicht gegen Maßnahmen verstoßen, und ich habe ich niemanden aufgefordert, gegen Gesetze zu verstoßen.

Ich habe lediglich die Maßnahmen kritisiert, und dies kriminalisieren zu wollen, ist totalitär.

Der Tod Deiner Schwiegermutter ist bedauerlich, aber für mich nicht Grund genug, den liberalen Rechtsstaat durch einen kollektivistisches Maßregelsystem ersetzen zu wollen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.05.2022 12:40).

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