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Nicht nur eine Meinungsverschiedenheit, sondern Du unterstellst eine Straftat

Grober_Unfug schrieb am 05.05.2022 15:14:

Wo ist der Unterschied - Menschen anzulügen indem man Ihnen erklärt COVID19 sei "harmlos" und Maßnahmen dagegen seine "überflüssig".

Ich habe nie behauptet, die Maßnahmen seien überflüssig im Sinne von wirkungslos. Meine Aussage war und ist, dass bestimmte Maßnahmen unverhältnismäßig waren, und dass der Gesundheitsschutz pauschal über die individuelle Freiheit gestellt wurde, während beides gleichrangig sein sollte.

In beiden Fällen hat man sinnlos, vorsätzlich, passiv Menschen vom Leben zu Tod gebracht...

Bei Unterlassungsdelikten ist nach gängiger Rechtsauslegung nur dann ein Kausalzusammenhang gegeben,
wenn die ausgebliebene Handlung den tatbestandsmäßigen Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.

Dies ist beim Giftcocktail der Fall, aber nicht beim Kritisieren von Maßnahmen. Es lässt sich nicht stichhaltig herleiten, dass der Tod Deiner Schwiegermutter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, wenn ich persönlich die Maßnahmen nicht kritisiert hätte.

Und weil sich das nicht stichhaltig begründen lässt, ist keine Kausalität gegeben, und somit trägt auch kein Maßnahmenkritiker die Schuld am Tod Deiner Schwiegermutter.

Ich habe selbst nicht gegen Maßnahmen verstoßen, und ich habe ich niemanden aufgefordert, gegen Gesetze zu verstoßen.

Als ob das den Unterschied machen würde...

Selbstverständlich macht das hinsichtlich der Kausalität einen Unterschied. Eine Umdeutung von Verletzungs- in Gefährdungsdelikte lehne ich ausdrücklich ab, erst recht, wenn die mutmaßliche Gefährdung nur mittelbar durch Meinungsäußerungen erfolgt.

Ich fürchte da sind wir unterschiedlicher Meinung.

Es handelt sich nicht nur um eine Meinungsverschiedenheit, sondern Du unterstellst eine Straftat.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.05.2022 20:42).

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