Die Arbeitgeber müssen für größtmögliche Sicherheit sorgen. Da dem in vielen Fällen nicht ausreichend nachgekommen wird, sollte man die Möglichkeit, dass laut DGB und Unfallkasse eine Infektion am Arbeitsplatz oder auf dem Weg als Arbeitsunfall gemeldet werden kann, im Betrieb bekannt machen