Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nordkoreanische-soldaten-in-russland
Dabei handelt es sich um die Webseite einer deutschen Anwaltskanzlei.
Also:
Ganz grundsätzlich - Zitat:
"Daran, dass die russische Aggression illegal ist, hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Jeder Staat, der den russischen Truppen eigene Truppen an die Seite stellt, verstößt damit ebenso gegen das in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegte Gewaltverbot wie Russland selbst. In der Folge dürfte die Ukraine als Selbstverteidigung auch gegen Nordkorea militärische Gewalt anwenden.
Das gälte auch dann, wenn die nordkoreanischen Unterstützungstruppen nie ukrainischen Boden betreten würden. Selbst wenn sie lediglich in den von der Ukraine gehaltenen russischen Gebiete in der Region Kursk kämpften, läge darin eine Beteiligung am internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Das ukrainische Selbstverteidigungsrecht macht an der Grenze nicht halt, sondern erlaubt es, den Aggressor Russland auch auf dessen Staatsgebiet zu bekämpfen. Obwohl Russland etwa die Region Kursk aus militärisch-operativer Sicht verteidigt, ist das aus rechtlicher Sicht nicht vom Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen gedeckt. Folglich kann sich Nordkorea auch nicht an einer solchen Verteidigung beteiligen. Stattdessen wäre auch die reine Verteidigung der Region Kursk völkerrechtlich als Teil des russischen Angriffskrieges zu betrachten und Nordkorea damit Konfliktpartei."
Die VR China kriegt auch ihr Fett weg!
Und Indien und Malaysia ebenfalls, die weiterhin mit Hightech-Lieferungen Rußland beglücken.
Und zwar aus folgendem Grund - Zitat:
"Aber auch eine Unterstützung unterhalb der Schwelle eigener Gewaltanwendung kann gegen das Völkerrecht verstoßen.
Konkret verbietet das Neutralitätsrecht als Teilgebiet des Rechts des bewaffneten Konflikts allen Staaten, die nicht am Konflikt beteiligt sind, die Bevorteilung einer der beiden Seiten. Unter dem Begriff der "wohlmeinenden" (benevolent) oder "qualifizierten Neutralität" wird heute vertreten, dass demgegenüber das Opfer einer Aggression unterstützt werden darf. Eine Unterstützung des Aggressors ist jedoch weiterhin kein mit Neutralität zu vereinbarendes Verhalten.
Durch die Entsendung von Truppen zur Unterstützung des Angreifers Russland verstieße Nordkorea also jedenfalls gegen seine Pflichten aus dem Neutralitätsrecht. Als Rechtsfolge könnte die Ukraine einerseits Unterlassung verlangen und andererseits diesem Verlangen durch Gegenmaßnahmen und Sanktionen Nachdruck verleihen. Auch Bekämpfung der nordkoreanischen Truppen auf russischem Gebiet müsste Nordkorea dulden."
Die Russische Föderation steckt völkerrechtlich in jeder Hinsicht tief in der Sch...ße!
Nur unser Freund Kim Jong Un kommt wieder einmal beinahe ungeschoren davon. Als Kriegsverbrechen wären weder die Handlungen der VR China, Malaysias, Indiens noch die Nordkoreas zu werten.
Und zur Kriegsgefangenschaft:
Durch das "Nottebohm-Kriterium" sind die ukrainischen Staatsorgane nicht verpflichtet, nordkoreanische Kriegsgefangene als russische Soldaten zu behandeln. Im schlimmsten Fall bedeutet das eine Kriegsgefangenschaft ohne die Möglichkeit der Rückkehr nach Nordkorea!
Einfach einmal den kompletten Artikel lesen: eine kompakte Sammlung von Rechtsfragen, so viele, daß der Artikel richtig lang geworden ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.10.2024 16:31).