Amboise schrieb am 29.10.2024 16:19:
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Der Internationale Gerichthof (International Court of Justice - ICJ) in Den Haag, der sich mit Völkerrecht beschäftigt und Verstöße verfolgt, wird von einigen Ländern nicht anerkannt (keine Unterwerfungserklärung). Darunter auch Russland.
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Ich weiße darauf hin:
Das hat für den Haftbefehl gegen Präsident Putin und der Präsidialkommissarin für Kinderrechte Marija Alexejewna Lwowa-Belowa sowie die vier russischen Offiziere Wiktor Nikolajewitsch Sokolow, Sergei Iwanowitsch Kobylasch, Waleri Wassiljewitsch Gerassimow und Sergei Kuschugetowitsch Schoigu keine Rolle gespielt aus folgenden Grund - Zitat:
"Die Ukraine hatte in Ad-hoc-Erklärungen von 2014 und 2015 Untersuchungen auf dem eigenen Staatsgebiet zugestimmt(7)(8) und die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes anerkannt."
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl_gegen_Wladimir_Putin)
Die Anerkennung des IStGH durch die ukrainische Regierung liefert russische Staatsbürger der Gerichtsbarkeit des IStGH aus: die Verbrechen sind im Zeitraum der Aggression (Angriffskrieg) gegen die Ukraine, als Teil der Aggression gegen die Ukraine und in vielen Fällen auf ukrainischen Territorium begangen worden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.10.2024 17:19).