Amboise schrieb am 29.10.2024 16:19:
Hört sich alles plausibel an.
Allerdings darf man eines nicht vergessen.
Der Internationale Gerichthof (International Court of Justice - ICJ) in Den Haag, der sich mit Völkerrecht beschäftigt und Verstöße verfolgt, wird von einigen Ländern nicht anerkannt (keine Unterwerfungserklärung). Darunter auch Russland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof#/media/Datei:Staaten_mit_Unterwerfungserkl%C3%A4rung.svg
BTW: Auch nicht von den USA. Auch nicht von der Ukraine und (kaum zu glauben) auch nicht von Nordkorea. Deutschland ist hier Vorbild, aber viele andere Länder sind nicht dabei (siehe Grafik).
Naja, aber die Ukraine akzeptiert schon seit 2014 die Gerichtsbarkeit des ICC im Bezug auf ukrainische Gebiete. Und auf der Grundlage laufen alle dortigen Ermittlungen auch gegen Russen.
Einzige Sache, die nicht passierte, ist die Ratifizierung des Beitritts, da gab es konstitutionelle Probleme.
Da gibt es einen Unterschied zwischen Internationalem Gerichtshof und Internationalem Strafgerichtshof. Erster kommt noch aus der Zeit des Völkerbundes. Aber ist eher für andere Sachen zuständig. Wenn es kracht und es um Völkerstraftaten geht, dann ist Internationaler Strafgerichtshof zuständig.
Erklärungen der Ukraine beim ICC
https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/itemsDocuments/997/declarationRecognitionJuristiction09-04-2014.pdf
https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/iccdocs/other/Ukraine_Art_12-3_declaration_08092015.pdf#search=ukraine
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.10.2024 17:36).