Mitleid mit dem Araber hat der Berufsempörte nur, wenn dieser von den
Falschen getötet wurde. Wird er von irgendwem getötet, geht das unter
"Private Angelegenheit" und hat grundsätzlich nicht zu interessieren.
Falschen getötet wurde. Wird er von irgendwem getötet, geht das unter
"Private Angelegenheit" und hat grundsätzlich nicht zu interessieren.