Gilt dann eine volle Bezahlung auch für Ärzte, Schwestern und Pfleger in Krankenhäusern wenn sie nachts Bereitschaftsdienst leisten müssen? Bereitschaft ist ja nicht unbedingt gleich aktive Arbeit. Eine teilweise Vergütung wäre m.E. ausreichend.
Gilt dann eine volle Bezahlung auch für Ärzte, Schwestern und Pfleger in Krankenhäusern wenn sie nachts Bereitschaftsdienst leisten müssen? Bereitschaft ist ja nicht unbedingt gleich aktive Arbeit. Eine teilweise Vergütung wäre m.E. ausreichend.