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Avatar von cogito
  • cogito

mehr als 1000 Beiträge seit 10.08.2006

Bereitschaftsdienst

Gilt dann eine volle Bezahlung auch für Ärzte, Schwestern und Pfleger in Krankenhäusern wenn sie nachts Bereitschaftsdienst leisten müssen? Bereitschaft ist ja nicht unbedingt gleich aktive Arbeit. Eine teilweise Vergütung wäre m.E. ausreichend.

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