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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Das Kinde mit dem Bade ausgekippt

Eine häusliche Vollzeitpflege will unser Richterlein nur für die Reichen.

Also, wenn ich jetzt noch den doppelten Satz für die Sonntagsarbeit ansetze,
stände dann der Pflegekraft dann das 5,6-fache des Lohnes zu.
Also 7560 € brutto zu. Dafür, dass die alte Frau sie vielleicht einmal alle zwei Nächte aus dem Bett klingelt.

Da so eine Pflege auch mal locker über mehrere Jahre gehen kann, geht dafür dann richtig Asche weg. Das bekommt auch ein solventerer Mittelschichtler finanziell nicht mehr auf die Reihe.

Der DGB sieht nun Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht. Er solle den Familien seine Versäumnisse erklären, die auf die 24-Stunden-Pflege angewiesen sind. "Er hätte die Pflegepolitik neu ausrichten und die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung umbauen können, die sämtliche Pflegeleistungen abdeckt", heißt es in der Erklärung.

Die Erklärung ist ganz einfach:
Da bleibt nur der Weg ins Pflegeheim. Da hockt dann nachts ein Student herum und versorgt eine ganze Etage.
Wer gerne zuhause seinen Lebensabend verbringen und dort auch sterben möchte, braucht, Dank DGB und Richterlein mindestens ein Richtergehalt oder Familienangehörige, welche die Arbeit aus Liebe machen.
Der Rest kann sich das abschminken.

Auch die relativ einfache Verdienstmöglichkeit für diese Pflegekräfte ist weg.
Denn einmal nüchtern: Wieviel Arbeit macht denn so eine alte Person denn wirklich?
Das Gros der "Arbeitszeit" beschränkt sich darauf, seinen eigenen Aktivitäten (in einem gewissen Rahmen) nachzugehen.

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