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  • strauch_

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Re: Gilt das auch für Winterdienst-Bereitschaft?

Jian schrieb am 25.06.2021 14:17:

Ich kenne da ein paar Landschaftsgärtner, die jeden Winter ihre Rauhfasertapete anstarren und darauf warten, dass mal Schnee fällt- die bummeln in der Zeit Überstunden ab, nehmen Resturlaub oder bekommen Arbeitslosengeld. An Bereitschaftsgeld allerdings keinen müden Cent.

Ansich dürften sie das nicht mit sich machen lassen, Bereitschaftszeit ist zu vergüten.
Sicher nicht unbedingt mit Mindestlohn, aber dann bedarf es einer wirksamen Regelung.

Ich weiß, daß es einfach klingt und man das während des Arbeitsverhältnisses wohl aufgrund der Zwangslage nicht unbedingt durchsetzen mag.

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