Fensterreiniger schrieb am 25.06.2021 10:14:
Gutes Urteil.
Übrigens: Mindestlohn gilt auch für Fahrer ausländischer Speditionen, wie man hier nachlesen kann
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mindestlohn-fuer-lkw-fahrer_76_485116.html
Aber nicht für die Bereitschaftszeit wenn sie am Wochenende beim Lidl um die Ecke
alles vollkotzen und vollscheissen.