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  • Alias

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Re: Mindestlohn gilt auch für Fahrer ausländischer Speditionen

Fensterreiniger schrieb am 25.06.2021 10:14:

Gutes Urteil.

Übrigens: Mindestlohn gilt auch für Fahrer ausländischer Speditionen, wie man hier nachlesen kann
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/mindestlohn-fuer-lkw-fahrer_76_485116.html

Aber nicht für die Bereitschaftszeit wenn sie am Wochenende beim Lidl um die Ecke
alles vollkotzen und vollscheissen.

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