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  • GBöttcher

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Re: Mindestlohn gilt auch für Fahrer ausländischer Speditionen

Fensterreiniger schrieb am 25.06.2021 10:46:

"Für die Fahrer besonders einschneidend: Sie dürfen am Wochenende nicht mehr in ihren Fahrzeugen übernachten. Unter der Woche, am Ende einer Tagestour, dürfen sie sich immer noch einen Platz auf der Raststätte suchen. Aber die vorgeschriebene Ruhezeit von 45 Stunden sollen sie im Hotel oder in einer Pension verbringen. Damit will man Missstände auf den überfüllten Rastplätzen in den Griff bekommen, so die Begründung der EU-Verkehrsminister."

https://www1.wdr.de/nachrichten/fernfahrer-neue-eu-regeln-100.html

Es gibt noch viel zu tun..

Dabei freut das doch das Gastgewerbe, und freie Hotelkapazitäten gab es schon vor Corona noch und nöcher.

Wenn man dem ganzen Dienstleistungspersonal allerdings das Wohnen am Arbeitsplatz gestattete, würde das den Wohnungsmarkt zu sehr entzerren, zum Leidwesen der Investoren. Die Politik hat es schon nicht leicht ^^

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