Gehören Frauen mit 832,- € Rente, deren Ehemann jedoch 4800,- € Pension erhält, auch zu den Armen ? Bei Lichte betrachtet sind die Angaben über " Armut" zum erheblichen Teil Panikmache und unlogisch. Tatsache ist, dass man bei geringer Rente immer beachten muß, wie hoch das Haushaltseinkommen ausfällt. Wenn die Frau eines Landgerichtspräsidenten nur 300,- € Rentenanspuch hat, zählt sie statistisch zu den " Armen". Tatsächlich gehört sie jedoch zu den wohlhabenden Teil der Rentner.
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