Nach den Buchstaben des Gesetzes werden Rentenbeiträge nicht nur von den Versicherten, sondern auch von den Arbeitgebern abgeführt.
Berechnungsbasis für beide Beiträge sind allerdings nur die gezahlten Löhne und Gehälter - somit auch für die Arbeitgeberbeiträge!
Wenn nun z.B. durch Rationalisierungen die Produktivität erhöht wird während gleichzeitig die Lohnkosten durch Reduzierung der Belegschaft verringert werden, dann sind die Rentenbeiträge der Arbeitgeber vom Wirtschaftswachstum entkoppelt.
Da die Reduzierung der Personalkosten ein allgegewärtiges Mittel in allen Branchen zur Kostenoptimierung ist, ist dieses Phänomen auch über alle Branchen hinweg zu beobachten und wirksam.
Im Extremfall, wie er mit dem Ziel "Industrie 4.0" propagiert wird, würde z.B. ein Autobauer wie VW mit 1000 Angestellten die gleiche oder gar eine höhere Anzahl von Fahrzeugen produzieren wie zuvor mit 30.000 Beschäftigten.
Dass diesem wirtschaftlichen Output kaum noch Rentenbeiträge gegenüber stehen, sollte allerdings auch offensichtlich sein.