Prinzipiell ja.
Aber es ist ja nicht verboten, das Vorsorgedepot besser auszustatten als nur mit der maximalen Fördersumme und das als vergleichsweise sichere und gebührenarme "Ablage" zu nutzen. Die Erben reicher Leute könnten sich also auf deutlich mehr Geld freuen als die Erben derer, die sich das Geld vom Munde absparen.
Wenn man also auch die Vergünstigungen mitvererbbar macht, sollte man die anlegbare Summe auch bei 3000,- € jährlich deckeln, um nicht (einmal mehr) das Geld von unten nach oben umzuverteilen.