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Avatar von EmEm1981
  • EmEm1981

1 Beitrag seit 16.10.2024

Re: in der Ansparphase vererbbar auf das Vorsorge-Depot der Erben

Zunächst möchte ich mal festhalten, dass es dem Referentenentwurf zufolge durchaus NICHT zulässig ist, "das Vorsorgedepot besser auszustatten als nur mit der maximalen Fördersumme". Der Referentenentwurf benennt ganz klar, dass nur bis max. 3000€ (später mal 3.500€) einbezahlt werden darf, damit zum einen "Steuergestaltung" vermieden wird (also das, was Emrymer vorschlägt) und zum anderen, damit später nicht geförderte Beträge mit ungeförderten Beträgen vermischt sind.

Zum anderen dient das Altersvorsorgedepot der Altersvorsorge des Inhabers. Wenn man es steuerunschädlich auf die Erben verteilen könnte, dann kann ich es ja im Prinzip jedem steuerfrei vererben (ich kann ja die Supermarktkassiererin und den Schaffner mein Stamm-Ubahn als Erbe einsetzen). Das man es steuerunschädlich dem überlebenden Ehegatten überschreiben kann, ist die Ausnahme von der Regel. Die Regel ist ganz klar, dass wenn der Depotinhaber verstirbt, das Geld abzüglich Zulagen/Steuerersparnis vererbt wird oder (falls man in der Auszahlungsphase ist und freiwillig und selbstbestimmt eine lebenslange Leibrente gewählt hat) einfach weg. Darin sehe ich weder ein Problem, noch eine Ungerechtigkeit.

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