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  • wp007

622 Beiträge seit 19.06.2020

Nur ein Verdacht ... oder doch mehr dahinter?

Die 3 Monate "Wartezeit" bis zu dem Neuwahlen haben es in sich:
- Im Januar läuft turnusmäßig die nächste Beurteilungsrunde in den Ministerien. Danach bekäme man noch bequem bis März die avisierten Beförderungen hin.
- Wenn Scholz erst im Januar die Vertrauensfrage stellt, kann die vorgezogene Bundestagswahl erst nach dem 30. März 2025 stattfinden. Ab diesem Tag aber gilt das angefangene Jahr – obwohl es gerade mal drei Monate alt ist – nach den gesetzlichen Regelungen für die Berechnung der Bezüge und Ruhegelder von Ministern und Abgeordneten als volles Jahr.
- Teilbereiche des Cum-Ex-Steuerskandals dürften 2025 wohl verjähren. Und: Am 29. Oktober 2024 ist das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) in Kraft getreten. Das sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für viele wichtige Geschäftsunterlagen von zehn auf acht Jahre vor.
Damit dürften Anfang 2025 die meisten Unterlagen zu Cum-Ex-Geschäften für die Zeit vor 2018 geschreddert werden.

Aber natürlich sind unsere Politiker immer ehrliche und selbstlose Leute.

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