Vielleicht sollten die BSW-Anhänger lieber vorsichtig sein, wenn sie sofortige Neuwahlen fordern. Damit könnte sich das BSW leicht selbst ins Knie schießen.
In §18 (2) des Bundeswahlgesetzes heißt es:
"Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am siebenundneunzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuß ihre Parteieigenschaft festgestellt hat."
Vom Misstrauensvotum bis zur Wahl dürfen aber maximal 81 Tage vergehen (21 bis zur Auflösung de Parlaments, von da 60 bis zum Wahltermin). Das BSW könnte diese Frist von 97 Tagen also gar nicht mehr einhalten und folglich an der Wahl nicht teilnehmen. Es sei denn, das Bündnis hätte das schon in weiser Voraussicht vor dem 28. Oktober bei der Bundeswahlleiterin angezeigt.