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  • Capt Trips

mehr als 1000 Beiträge seit 27.05.2020

Re: Kiffen ist seither zwar nicht legal,

Da gehts nicht um die Legalität, sondern um die Einschätzung fehlendes Trennungsvermögens bei gelegentlichem Konsum. Bei regelmäßigen wird von vornherein fehlendes Trennungsvermögen unterstellt. Lappen adieu. Gelegentlich bedeutet übrigens schon der zweite Konsum, selbst wenn 5 Jahre dazwischen liegen. Fehlendes Trennungsvermögen liegt vor, wenn man bei einer Kontrolle bekifft war basta! Und es liegt vor, wenn nachweislich auch andere Drogen gelegentlich konsumiert werden, also mal ein Bier getrunken wird....
Die Legalisierung ändert hier überhaupt nix....
Ob das bundesweit einheitlich ist, glaub ich aber nicht, zumindest NRW handhabt das wohl anders... ich bezog mich hier auf Bayern....

Deswegen, bei THC im Blut, bei Kontrolle, NIE irgendwelche Angaben zum Konsumverhalten machen. Auch nicht "war das erste mal seit Jahren" oder so. Die Behörde ist hier Nachweispflichtig!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 16:09).

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