Capt Trips schrieb am 19.11.2021 16:03:
Da gehts nicht um die Legalität, sondern um die Einschätzung fehlendes Trennungsvermögens bei gelegentlichem Konsum. Bei regelmäßigen wird von vornherein fehlendes Trennungsvermögen unterstellt. Lappen adieu. Gelegentlich bedeutet übrigens schon der zweite Konsum, selbst wenn 5 Jahre dazwischen liegen. Fehlendes Trennungsvermögen liegt vor, wenn man bei einer Kontrolle bekifft war basta! Und es liegt vor, wenn nachweislich auch andere Drogen gelegentlich konsumiert werden, also mal ein Bier getrunken wird....
Die Legalisierung ändert hier überhaupt nix....
Ob das bundesweit einheitlich ist, glaub ich aber nicht, zumindest NRW handhabt das wohl anders... ich bezog mich hier auf Bayern....Deswegen, bei THC im Blut, bei Kontrolle, NIE irgendwelche Angaben zum Konsumverhalten machen. Auch nicht "war das erste mal seit Jahren" oder so. Die Behörde ist hier Nachweispflichtig!
Prinzipiell einfach gar keine Aussagen machen. Es kann einem so ziemlich viel schlecht hingedreht werden. Personalien angeben - den Rest sollen sie mal schön ermitteln!