motorbit schrieb am 22.11.2021 01:11:
also ist dir ein unsinniges gesetz mehr wert als deine eigenen überzeugungen?
Welches unsinnige Gesetz? Verstehe nicht ganz was du meinst.
wegen für den eigenbedarf selbst gesammelten pilzen dürfte juristisch jedenfalls wenig zu befürchten sein, mal ganz ab von der kaum vorhandenen warscheinlichkeit damit erwischt zu werden.
davon ab sind wirklich nur die fruchtkörper illegal. menschen mit interesse an mycologie können allerdings legal mit myzell durchwachsene erde in boxen kaufen und dieser dann beim fruchten zusehen. vom anschließendem verzehr ist natürlich abzuraten. allein der vorsatz dies zu tun macht den erwerb der pilzkulur illegal.
Um das Sammeln geht es tatsächlich weniger. Da ist wenig zu befürchten, das stimmt. Aber Kaufen statt Sammeln ist einfacher, sicherer und schont den natürlichen Bestand (der Kahlkopf wird aufgrund Überdüngung seltener).
Ich hab allerdings keine Lust daß eine Growbox im Zoll hängen bleibt und ich dann - ggf. unter Bezahlung eines Anwalts - mich dann mit "ich wollte nur beim Wachsen zu sehen" herausreden muß.
Formaljuristisch hast du Recht, in der Praxis aber garantiert nicht.