Exilholsteiner schrieb am 05.02.2022 21:02:
Schneekönig schrieb am 05.02.2022 20:12:
Der Verzicht auf Erzwingungshaft (zwecks Nötigung zur Impfung) ist nicht gleichzusetzen mit Ersatzhaft (anstelle des Bußgeldes).
Erstens gibt es keine Ersatzfreiheitsstrafe bei Ordnungswidrigkeiten. Es gibt bei offenen Bußgeldern Erzwingungshaft, wenn man weder zahlt noch nachweist, dass man zahlungsunfähig ist. Die soll es aber laut Artikel nicht geben.
Was Du mit Erzwingungshaft meinst, sind Zwangsmittel zur Vollstreckung eines Verwaltungsakts. In anderen Quellen habe ich aber gelesen, dass es diese Zwangsmittel zur Erzwingung der Impfung ebenfalls nicht geben soll.
Hartz-IV-Bezieher und Rentner auf Grundsicherung nach SGB XII scheinen nach diesen Plänen den zuständigen Behörden gepflegt den Finger zeigen zu können.
Ja, ja, die trauen sich ohnehin nicht nach "Marxloh" und Marxloh ist überall in Deutschland.