Hauptsache die deutsche Justiz denkt auch mit. Im kleinen Stil fängt sie ja an. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig erklärt. Leider gilt das nur für den Kläger und das Urteil ist noch anfechtbar. Nicht das es dem Richter so ergeht wie Thüringen (Weimar) es vorgemacht hat.