guenter-* schrieb am 06.02.2022 08:14:
p.s. Deutschland ist dem Nürnberger Kodex AFAIK beigetreten. Aus dem Nürnberger Kodex (1947). 1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.
Der Nürnberger Kodex bezieht sich auf medizinische Versuche, also Forschung. Dort achtet m an schon peinlichst auf die Einhaltung desselben, insbesondere was die Freiwilligkeit und ethisch korrektes Setting angeht.
Ob man juristisch damit durchdringen könnte, dass es sich bei den bedingt zugelassenen Medizinprodukten um einen Versuch handelt? Wohl kaum. Auch wenn es sich dabei gewiss eine Gratwanderung handelt. Sinnlos, sich juristisch drauf zu berufen.
Allerdings gibt es als Ableitung des "Kodex" die "Informierte Einwilligung", die für jeden medizinischen Eingriff gilt: https://de.wikipedia.org/wiki/Informierte_Einwilligung
Dabei geht es insb. um "Die Einwilligung setzt die Einwilligungsfähigkeit voraus". Was möglicherweise bestreitbar ist, wenn der Eingriff und die Einwilligung dazu durch Dritte - also hier den Staat bzw. die anordnende Gesundheitsbehörde - erzwungen wird.
Allerdings ist die fehlende Einwilligung (oder bereits die mangelhafte Aufklärung) ein - strafbarer - Individualdelikt mit zivilrechtlichen Konsequenzen (Schadenersatz, Schmerzensgeld) zwischen Patient und behandelndem Arzt. Der - juristisch - mit der Unterzeichnung der Einwilligung abgeschlossen ist.
Auch eine Gratwanderung, klar, es gibt ja schon einige Ärzte, die die Corona-"Impfung" nicht mehr durchführen, weil sie den Eindruck haben, dass viele ihrer Patienten die Einwilligung nicht aus freien Stücken und aus der Überzeugung heraus, dass der Eingriff zu ihrem Nutzen wäre, abgeben.
Eine Impfpflicht wird m.E. aber keinen Bestand haben können, mal abgesehen von der praktischen Umsetzbarkeit (Unmöglichkeit der Erfüllung) sind die Ziele viel zu variabel und die "Impfempfehlungen" viel zu komplex und zu sehr im Fluss, als dass man damit eine allgemeine Pflicht begründen könnte. Was von den Impffanatikern fast vollständig ignoriert und beiseitegeschoben wird.
Die Beratungspflicht ist da schon eher etwas, das ohne größere Probleme umsetzbar wäre.