Tsu Tang schrieb am 05.02.2022 19:23:
Hi,
so etwas wird einfach per Eilgesetz geregelt. Und bis das dann gekippt wird sind schon Millionen Bescheide verschickt.
Bye
Die KK werden verpflichtet, den Impfstatus ihrer Versicherten zu ermitteln.
Die Versicherten werden also angeschrieben
Die KK werden verpflichtet, diejenigen ihrer Versicherten, welche:
a) nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Rückmeldung geantwortet haben - oder
b) einen "negativen" oder "nicht ausreichenden Impfstatus" gemeldet haben
an das für den Wohnort des Versicherten zuständige Gesundheitsamt
zu melden.
Dieses Gesundheitsamt verschickt dann die Bußgeldbescheide.
Diese Runde wird übrigens dreimal gedreht werden!!
MfG