Serian schrieb am 05.02.2022 19:12:
Eine KV KANN keine Bußgeldbescheide verschicken. Das dürfen nur Behörden.
Zumindest die gesetzlichen Krankenkassen kann man problemlos zu zuständigen Bußgeldstellen machen, denn die sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die gesetzlichen Unfallversicherungen können schließlich seit Ewigkeiten Bußgeldbescheide verschicken, wenn Mitgliedsunternehmen gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen.
Bei privaten Krankenversicherungen dürfte das eher nicht möglich sein. Zwar kann der Staat auch Private mit hoheitlichen Aufgaben beleihen. Der Erlass von Bußgeldbescheiden dürfte aber zum Kernbereich staatlichen Handelns gehören, bei dem das nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht möglich ist. Mit diesem Argument hatte das BVerfG dem Land Hessen vor etlichen Jahren verboten, Gefängnisse zu privatisieren.