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  • Ulf Kotzer

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2021

Re: Anders wirds wohl gemacht werden

Exilholsteiner schrieb am 05.02.2022 20:02:

Ulf Kotzer schrieb am 05.02.2022 19:41:

Tsu Tang schrieb am 05.02.2022 19:23:

Hi,

so etwas wird einfach per Eilgesetz geregelt. Und bis das dann gekippt wird sind schon Millionen Bescheide verschickt.

Bye

Die KK werden verpflichtet, den Impfstatus ihrer Versicherten zu ermitteln.
Die Versicherten werden also angeschrieben

Die KK werden verpflichtet, diejenigen ihrer Versicherten, welche:
a) nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Rückmeldung geantwortet haben - oder
b) einen "negativen" oder "nicht ausreichenden Impfstatus" gemeldet haben
an das für den Wohnort des Versicherten zuständige Gesundheitsamt
zu melden.

Dieses Gesundheitsamt verschickt dann die Bußgeldbescheide.

Diese Runde wird übrigens dreimal gedreht werden!!

MfG

Öhm, wenn das so laufen, soll, dann muss das Gesundheitsamt noch ein Anhörungsschreiben verschicken, bevor es den Bußgeldbescheid raushauen kann. Das schreibt § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz zwingend vor.

Danke, wußte ich nicht...

Dieser Teil des Plans dieser Ampel-Abgeordneten ist jedenfalls noch sehr unausgegoren. Die zwei sinnlosen Runden bei den Krankenversicherungen könnte man sich jedenfalls sparen und gleich die Gesundheitsämter damit beauftragen, Impfregister für ihren Amtsbezirk aufzubauen.

Dazu müßte wohl auch erst mal eine Verordnung/ein Gesetz her, oder?
Und dann müßten die es machen - wie lange würde das wohl dauern

Wobei: Es ist ja auch nicht so, dass die Gesundheitsämter derzeit unterbeschäftigt sind.

Richtig.

Als Unausgegoren seh ich allerdngs nicht nur "diesen Teil".

Unausgegoren sind die ganzen Vorhaben aus meiner Sicht schon deshalb, weil:
- kein Ziel einer "allgemeinen Impfpflicht" definiert ist
- der Nutzen der aktuellen Impfungen offensichtlich fragwürdig ist
- Bisher bekannte Nebenwirkungen, bis hin zum Tod, im Zusammenhang mit vorigem Anstrich m.E. das Nutzen vs. Risiko-Verhältnis infrage stellen
- "mildere Mittel" und das Ziel zu erreichen nicht ausreichend betrachtet worden sind.

Kann natürlich auch sein, daß das Ziel einfach nur "Quote zu erreichen" ist - aber auch dann wäre es unausgegoren - wegen fehlender Evidenz...

MfG

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