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  • robbypeer

mehr als 1000 Beiträge seit 31.03.2013

Re: Militäreinsatz zur Wiederherstellung der FDGO ist möglich. Grundrechtsfeinde

Besteht Gefahr im Verzug, gelten gesonderte Regelungen:
Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (sog. Innerer Notstand, Art. 87a Abs. 4 GG).

Nur Einsätze zur Herstellung der FDGO sind möglich, nicht jedoch Einsätze, die der Abschaffung der FDGO Vorschub leisten würden.

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