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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Ungelegte Eier...

pewoo schrieb am 05.02.2022 19:10:
Für diese Welle kommt die impfpflicht zu spät, aber wenn nötig kann sie dann bei der Herbstwelle aktiviert werden.
In Österreich ging das schneller.

jilse schrieb am 05.02.2022 20:47:
Bis in Oesterreich tatsaechlich kontrolliert und ungeimpfte bestraft werden, ist dort womoeglich die Impfpflicht wieder von deren Verfassungsgerichtshof eingestampft worden. Antworten auf die gestellten Fragen, die eine Impfpflicht begruenden koennten, goibt es weder in Oesterreich noch in Deutschland. Nur in Deutschland hat das Vefassungsgericht diese (berechtigten) Fragen noch nicht gestellt ...

Pearphidae schrieb am 05.02.2022 21:08:
In Deutschland wurde vom Verfassungsgericht bereits vorab grünes Licht gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Impfpflicht Bestand haben kann.
Und wie das in Österreich weiter gehen wird, wissen weder Sie noch andere. Es kann genausogut sein, dass die Impfgegner mit ihren Klagen unterliegen. Dann müssen sich sich impfen lassen und dazu noch all die Gerichtskosten zahlen. Also lieber abwarten, als ungelegte Eier schon im Voraus zu verkaufen.

jilse schrieb am 05.02.2022 22:29:
Bisher wurde aber nicht zweifelsfrei bewiesen, dass diese Voraussetzungen auch gegeben sind. Un in diese Richtung gingen die Fragen des Oesterreichischen Verfassungsrichters.

Pearphidae schrieb am 06.02.2022 13:42:
Sie panschen nach Belieben in zwei verschiedenen Rechtssystemen herum.
Es ging um: "Antworten auf die gestellten Fragen, die eine Impfpflicht begruenden koennten, goibt es weder in Oesterreich noch in Deutschland."

Das ist schlichtweg eine Falschbehauptung, eben weil das deutsche Verfassungsgericht SEHR WOHL vorgegeben hat, unter welchen Voraussetzungen ein Impfpflicht gerechtfertigt ist.

Die Erwähnung eines angeblich 5-seitigen "Fragenkatalogs" des österreichischen Verfassungsgerichts habe ich auf einer einzigen Seite gefunden und dazu ist zu sagen:
Solche Dokumente bestehen aus MINDESTENS 3-4 Formblättern. Ob das Gericht überhaupt eine Frage gestellt hat, weiß keiner, denn solche Dokumente sind vertraulich.

Warten Sie auf offizielle Meldungen, statt Fakten zu vermuten und zu erfinden.

I wui doch bloß mei Ruah !!! schrieb am 06.02.2022 03:03:

In Deutschland wurde vom Verfassungsgericht bereits vorab grünes Licht gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Impfpflicht Bestand haben kann.

Aha.
Und die Quelle für dieses einfältige Geschwurbel wäre?

Pearphidae schrieb am 06.02.2022 16:40:
Aaaaaah... Der Dialog wurde weitergegeben,
weil das Mäuschen ratlos vor meinen echten Fakten stand.

Nachdem Mäuschen zuvor keine Quelle für seine Behauptung genannt hat, sind Sie nun selbst erst einmal am Zug, eine für Ihre zu benennen, ehe Sie die Forderung an mich richten können.

jenko schrieb am 06.02.2022 17:35:

Das ist schlichtweg eine Falschbehauptung, eben weil das deutsche Verfassungsgericht SEHR WOHL vorgegeben hat, unter welchen Voraussetzungen ein Impfpflicht gerechtfertigt ist.

Quelle bitte. Link zum Urteil?
Bitte nicht das mit der Pockenschutzimpfung von 1959.

Auch für Sie gilt:
Erst mal soll "jilse“ mit dem Quell Ihrer Erkenntnis heraus rücken, ehe ihr von mir gleiches verlangen könnt.

Nicht immer nur verlangen. Selber bitte auch liefern.

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