r8sta schrieb am 05.02.2022 18:04:
Wenn ich nach Beratung keine Unterschrift leiste zur "freiwilligen Impfung", kann ein Bußgeld nur ein Grund für eine Klage sein.
Jetzt weiß ich endlich, was Lauterbach damit meint, wenn er sagt, dass eine Impfpflicht dazu führen wird, dass sich mehr Leute freiwillig impfen lassen. Die wollen tatsächlich, dass man weiterhin diesen Wisch unterschreibt, dass man die Impfung aus freiem Willen über sich ergehen lässt.
Was wäre eigentlich, wenn ich den Zettel nicht unterschreibe und dem Impfarzt meinen Oberarm hinhalte mit den Worten "Stechen Sie zu, aber nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich das nur zur Vermeidung eines Bussgeldes tue." Habe ich damit die Impfung verweigert? Darf der Arzt trotzdem zustechen? Spannende jurisitische Fragen werden in nächster Zeit gestellt werden.